Der Verwaltungssitz befindet sich im Ortsteil Stadt Elbingerode (Harz). Januar 2010 entstand
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
9873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 38875 (Elbingerode, Elend, Königshütte, Sorge, Tanne),38877 (Benneckenstein),38889 (Rübeland),38899 (Hasselfelde, Stiege, Trautenstein)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039454, 039455, 039457, 039459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
2. Ordnungsamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
3. Bauamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
Gemeinde Oberharz am Brocken – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oberharz am Brocken hat den Weg für neue Ansiedlungen im Gewerbegebiet Hasselfelde freigemacht, einschließlich des Gebäudes an der Nordhäuser Straße, das möglicherweise zu einer islamischen Begegnungsstätte umgewandelt werden soll. Viele Einwohner waren an der jüngsten Stadtratssitzung interessiert, insbesondere wegen der Pläne für das Gebäude.
Im Zusammenhang mit dem Campingplatz Prahljust läuft ein Interessensbekundungsverfahren, bei dem sich vier seriöse Interessenten gemeldet haben und Verhandlungen aufgenommen wurden. Familie Landers, die derzeit den Campingplatz betreibt, hat kein Interesse am Verkauf und möchte den Platz in Familientradition weiterführen. Die Stadt hofft auf einen Verkauf oder eine Verpachtung der Flächen noch in diesem Jahr, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.