Sie wurde mit dem freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Elbingerode (Harz) und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz (außer Allrode) gebildet. Januar 2010 entstand
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
9873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 38875 (Elbingerode, Elend, Königshütte, Sorge, Tanne),38877 (Benneckenstein),38889 (Rübeland),38899 (Hasselfelde, Stiege, Trautenstein)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039454, 039455, 039457, 039459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
2. Ordnungsamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
3. Bauamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
Gemeinde Oberharz am Brocken – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oberharz am Brocken hat den Weg für neue Ansiedlungen im Gewerbegebiet Hasselfelde freigemacht, einschließlich des Gebäudes an der Nordhäuser Straße, das möglicherweise zu einer islamischen Begegnungsstätte umgewandelt werden soll. Viele Einwohner waren an der jüngsten Stadtratssitzung interessiert, insbesondere wegen der Pläne für das Gebäude.
Im Zusammenhang mit dem Campingplatz Prahljust läuft ein Interessensbekundungsverfahren, bei dem sich vier seriöse Interessenten gemeldet haben und Verhandlungen aufgenommen wurden. Familie Landers, die derzeit den Campingplatz betreibt, hat kein Interesse am Verkauf und möchte den Platz in Familientradition weiterführen. Die Stadt hofft auf einen Verkauf oder eine Verpachtung der Flächen noch in diesem Jahr, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.